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Verkauf des Grundstücks während der Vertragslaufzeit: Kauf bricht nicht Miete – aber ab wann?

„Kauf bricht nicht Miete“ schützt Betreiber von Solar- und Windenergieanlagen nicht in jeder Phase. Entscheidend ist, ob die Fläche im Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs bereits überlassen wurde. Der Beitrag zeigt die Risiken während der Schwebezeit und erläutert, wie Nachfolgeklauseln und eine frühzeitig bestellte Dienstbarkeit die rechtliche Absicherung verbessern können.

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