Wann ist eine Solar- oder Windenergieanlage mangelhaft? Ein Minderertrag allein genügt hierfür nicht. Entscheidend ist, welchen Zustand der Verkäufer vertraglich schuldet und ob die Anlage bei Gefahrübergang den subjektiven, objektiven und montagebezogenen Anforderungen des § 434 BGB entspricht. Der Beitrag zeigt, welche Rolle technische Spezifikationen, Ertragsprognosen, ungeeignete Komponenten und Montagefehler bei der Gewährleistung spielen.
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