Der abschließende Teil unserer Reihe zur Gewährleistung bei Solar- und Windenergieanlagen führt die zentralen Fragen zusammen: Wann gilt Kauf- oder Werkvertragsrecht? Wann liegt ein Mangel vor? Welche Rechte bestehen bei fehlerhaften Anlagen – und welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Dazu geben wir konkrete Praxistipps für Betreiber, Investoren und Projektierer.
WeiterlesenEin Mangel an einer Photovoltaikanlage wirft für Betreiber und Investoren schnell die Frage nach den richtigen Rechtsbehelfen auf. Der Beitrag erläutert die werkvertraglichen Mängelrechte von der Nacherfüllung über die Selbstvornahme bis zu Rücktritt, Minderung und Schadensersatz und zeigt, welche Besonderheiten bei der Beweisführung von Serienmängeln bestehen. Die Reihenfolge der Rechte und insbesondere die vorherige Fristsetzung spielen dabei regelmäßig eine zentrale Rolle.
WeiterlesenWann ist eine Solar- oder Windenergieanlage mangelhaft? Ein Minderertrag allein genügt hierfür nicht. Entscheidend ist, welchen Zustand der Verkäufer vertraglich schuldet und ob die Anlage bei Gefahrübergang den subjektiven, objektiven und montagebezogenen Anforderungen des § 434 BGB entspricht. Der Beitrag zeigt, welche Rolle technische Spezifikationen, Ertragsprognosen, ungeeignete Komponenten und Montagefehler bei der Gewährleistung spielen.
WeiterlesenFest mit dem Grundstück verbunden – und trotzdem nicht Eigentum des Grundstückseigentümers? § 95 Abs. 1 BGB ermöglicht es, Solar- und Windenergieanlagen als sogenannte Scheinbestandteile rechtlich vom Grundstück zu trennen. Der Beitrag erläutert anhand der Rechtsprechung des BGH, wann diese Einordnung greift und welche Folgen sie für Eigentum, Finanzierung, Rückbau und Insolvenz hat.
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