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Individualisierte Photovoltaikanlagen: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Schadensersatz

Ein Mangel an einer Photovoltaikanlage wirft für Betreiber und Investoren schnell die Frage nach den richtigen Rechtsbehelfen auf. Der Beitrag erläutert die werkvertraglichen Mängelrechte von der Nacherfüllung über die Selbstvornahme bis zu Rücktritt, Minderung und Schadensersatz und zeigt, welche Besonderheiten bei der Beweisführung von Serienmängeln bestehen. Die Reihenfolge der Rechte und insbesondere die vorherige Fristsetzung spielen dabei regelmäßig eine zentrale Rolle.

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