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EuGH kippt die Dreijahreslösung: Verbraucherschutz gestärkt, Fernwärme unter Druck

Der EuGH stellt mit Urteil vom 24.09.2026 die bisherige Dreijahreslösung des BGH für Fernwärmeverträge infrage. Verbraucher können sich auch nach Ablauf von drei Jahren auf unwirksame Preisänderungsklauseln berufen; zugleich entzieht der Gerichtshof Fernwärmeversorgern die Grundlage für eine einseitige Klauselanpassung. Der Beitrag erläutert die Entscheidung, offene Folgefragen und die Risiken für Versorger und Wärmenetzausbau.

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