Der EuGH stellt mit Urteil vom 24.09.2026 die bisherige Dreijahreslösung des BGH für Fernwärmeverträge infrage. Verbraucher können sich auch nach Ablauf von drei Jahren auf unwirksame Preisänderungsklauseln berufen; zugleich entzieht der Gerichtshof Fernwärmeversorgern die Grundlage für eine einseitige Klauselanpassung. Der Beitrag erläutert die Entscheidung, offene Folgefragen und die Risiken für Versorger und Wärmenetzausbau.
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