Rechenzentren müssen ihren Stromverbrauch nach dem EnEfG bilanziell mit ungefördertem Strom aus erneuerbaren Energien decken. Während das geltende Recht ab 2027 eine Quote von 100 Prozent vorsieht, soll die Frist nach dem Kabinettsbeschluss vom 24. Juni 2026 auf 2030 verschoben werden. Der Beitrag erläutert die aktuelle Rechtslage und zeigt, wie Betreiber ihre Beschaffung über PPAs, Herkunftsnachweise und flexible Vertragsmodelle gestalten können.
WeiterlesenDie Abwärmepflicht des EnEfG bindet den Rechenzentrumsbetreiber, nicht den Wärmenetzbetreiber. Wir zeigen die Quoten, die Ausnahmen des § 11 Abs. 3 und den Hebel der kommunalen Wärmeplanung.
WeiterlesenDas geltende EnEfG stellt strenge Effizienzpflichten an Rechenzentren – während eine Novelle diese gerade wieder verschiebt. Wir trennen geltendes Recht und Reform und zeigen das Planungsrisiko.
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