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100 % Ökostrom für Rechenzentren: Geltende 2027-Frist und geplante Verschiebung auf 2030

Rechenzentren müssen ihren Stromverbrauch nach dem EnEfG bilanziell mit ungefördertem Strom aus erneuerbaren Energien decken. Während das geltende Recht ab 2027 eine Quote von 100 Prozent vorsieht, soll die Frist nach dem Kabinettsbeschluss vom 24. Juni 2026 auf 2030 verschoben werden. Der Beitrag erläutert die aktuelle Rechtslage und zeigt, wie Betreiber ihre Beschaffung über PPAs, Herkunftsnachweise und flexible Vertragsmodelle gestalten können.

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