Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Jahr 2023 wurden neue Pflichten zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme eingeführt. Insbesondere Unternehmen, die industrielle Anlagen betreiben, müssen sich mit den Vorgaben des § 16 EnEfG auseinandersetzen. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob die Regelung überhaupt anwendbar ist – insbesondere im Zusammenspiel mit den bestehenden Vorschriften des Immissionsschutzrechts.
WeiterlesenNach der am 11.4.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 22.11.2023, I R 9/20, ist für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.
WeiterlesenDie Bundesnetzagentur hat mit dem Diskussionspapier „AgNes“ (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) ein zentrales Reformvorhaben für das deutsche Stromnetzregime angestoßen. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft tritt, durch ein zukunftsfähiges, anreizkompatibles und verursachungsgerechtes System abzulösen.
WeiterlesenNach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 (C-293/23), hat der Bundesgerichtshof nun sein zuvor ausgesetztes Rechtsbeschwerdeverfahren abgeschlossen. Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 (EnVR 83/20) stellt der BGH klar: Nur eine Energieanlage, die kein Verteilernetz im Sinne der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie ((EU) 2019/944) darstellt, kann als Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG (mit den entsprechenden regulatorischen Erleichterungen) qualifiziert werden.
WeiterlesenNach der am 30.4.2024 veröffentlichten Entscheidung des FG Düsseldorf v. 13.3.2024, 7 K 2493/21 F,AO, wird im Zuge einer Verschmelzung unabhängig vom Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger - nämlich dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG - für steuerliche Zwecke ein Übertragungsstichtag fingiert, bei dem es sich um den Stichtag der der Umwandlung zugrundeliegenden Bilanz als steuerlich maßgeblicher Übertragungsstichtag handelt.
WeiterlesenNach der am 10.5.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 17.4.2024, X B 68, 69/23, setzt der wirksame Erlass einer Rechtsverordnung unter anderem voraus, dass die entsprechende formellgesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Zeitpunkt des Erlasses der Rechtsverordnung bereits in Geltung gestanden hat
WeiterlesenNach der am 26.8.2024 veröffentlichten Entscheidung des FG Köln vom 11.6.2024, 12 K 1356/23, kann eine finanzgerichtliche Klage in zulässiger Weise durch Einreichung als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach einer Berufsausübungsgesellschaft erhoben werden, auch wenn die Klage vom Absender nur handschriftlich unterschrieben und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen gewesen ist.
WeiterlesenMit Schreiben vom 30.8.2024, IV C 2 - S 2742/22/10003 :009, reagiert das BMF auf die Rechtsprechung des BFH zur gleichzeitigen Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension (BFH v. 15.3.2023, I R 41/19) und ändert die Verwaltungsauffassung. Allerdings werden Teile des BFH-Urteils auch ausdrücklich nicht in die Verwaltungsanweisung aufgenommen (Nichtanwendungserlass).
WeiterlesenNach der am 4.7.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 5.6.2024, VI R 20/22, fließen einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.
WeiterlesenDer Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland. Er wurde von den Regierungsparteien der CDU, CSU und SPD am 09.04.2025 vorgestellt und am 05.05.2025 unterzeichnet. Inwieweit die neue Regierung die Themen „Klima und Energie“ im Koalitionsvertrag berücksichtigt hat und welche Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
WeiterlesenNach der am 29.8.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 24.4.2024, I R 41/20, mindern Währungskursverluste bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen in Fremdwährung vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 25.6.2021 (BStBl I 2021, 889) das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht, da sie in den sachlichen Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 4 und 7 KStG fallen. In einem Drittstaatenfall steht Unionsrecht dem nicht entgegen.
WeiterlesenNach der am 12.9.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 22.5.2024, I R 2/21, kann sich bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Form einer verhinderten Vermögensmehrung eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwand sersparnis kann sich auch aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Erstattungs- beziehungsweise Ausgleichsanspruchs ergeben. Der Ansatz einer verhinderten Vermögensmehrung hat in dem Zeit punkt zu erfolgen, zu dem der Vermögensvorteil, der zu erzielen unterlassen wurde, hätte bilanziert werden müssen.
WeiterlesenNach der am 11.4.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH v. 28.11.2023, X R 3/22, stellt die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist.
WeiterlesenNach der am 10.5.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 12.12.2023, VIII R 31/21, ist bei einer Kapitalgesellschaft, deren Einnahmen ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 KStG (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ im Sinne des § 44a Abs. 5 Satz 1 EStG dauerhaft gegeben, so dass eine Bescheinigung gemäß § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG vom Finanzamt auszustellen ist.
WeiterlesenDie CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 zielt insbesondere darauf ab, sogenanntes „Carbon Leakage“ zu verhindern – also die Verlagerung CO₂-intensiver Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards – und ist Teil des EU Green Deal. Seit dem 1. Oktober 2023 befindet sich das System in einer Übergangsphase; die vollständige Implementierung erfolgt ab dem 1. Januar 2026.
WeiterlesenNach der am 13.6.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 20.2.2024, IX R 20/23, ist die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.
WeiterlesenNach der am 13.6.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 13.3.2024, I R 30/21, kann die in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang (hier: Erwerb in einer notariellen Urkunde) auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 6.9.2023, I R 16/21, BFH/NV 2024, 339).
WeiterlesenNach dem am 22.8.2024 veröffentlichten Vorlagebeschluss des BFH vom 8.5.2024, VIII R 9/23, wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO seit dem 1.1.2019 bis zum 15.4.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Der VIII. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das BVerfG angerufen.
WeiterlesenDas Wettbewerbsverbot in einer GmbH schützt die Interessen des Unternehmens, indem es dem Geschäftsführer während seiner Amtszeit verbietet, konkurrierende Geschäfte zu betreiben oder in anderen konkurrierenden Unternehmen tätig zu sein. Dieses Verbot stellt sicher, dass der Geschäftsführer seine Loyalität der Gesellschaft widmet und keinen Interessenkonflikten ausgesetzt ist. Verstößt der Geschäftsführer gegen dieses Verbot, kann die Gesellschaft Schadensersatz fordern oder verlangen, dass der Geschäftsführer erhaltene Vergütungen abgibt.
WeiterlesenZum 1. Januar 2025 traten wichtige Änderungen in der Abgabenordnung in Kraft, die Unternehmen betreffen. Darunter fällt insbesondere die erweiterte Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 4 AO. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Compliance und verlangt von Unternehmen eine genauere Überprüfung ihrer Steuererklärungen nach einer Außenprüfung.
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