Anstieg der KWKG- und Offshore-Netzumlage für das Jahr 2026 – Entlastungsmöglichkeit durch die besondere Ausgleichsregelung

Im Jahr 2026 kommt es erneut zu einem spürbaren Anstieg der staatlich veranlassten Preisbestandteile für Strom, insbesondere durch die deutliche Erhöhung von Umlagen. Während die Offshore-Netzumlage um 15,3 Prozent auf 0,941 ct/kWh ansteigt, kommt es bei der KWKG-Umlage zu einer Erhöhung um 61 Prozent auf 0,446 ct/kWh. Beide Umlagen sind Bestandteil des Arbeitspreises für Strom und fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an.

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Update Industriestrompreis: Förderrichtlinie zur Entlastung für strom- und handelsintensive Unternehmen ab 2026 vorgelegt

Die Bundesregierung plant die Einführung eines staatlich geförderten Industriestrompreises ab dem 01.01.2026. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen angesichts anhaltend hoher Stromkosten gezielt zu entlasten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Mit dem nun vorliegenden Entwurf der nationalen Förderrichtlinie konkretisiert das Bundesministerium für Wirtschafft und Energie den durch das europäische Beihilfenrecht eröffneten Rechtsrahmen.

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Jasper Stein
Energiewirtschaft 2026: Rechtssicherheit, Kosteneffizienz und neue Gestaltungsspielräume

Nach gut zwei Monaten des Jahres 2026 gelingt der Blick auf das Vorjahr mit etwas Distanz: 2025 war für Unternehmen der Energiewirtschaft von erheblichen Herausforderungen geprägt. Gesetzgeberische Neuerungen, regulatorische Unsicherheiten und steigende Energiepreise haben Unternehmen und Berater gleichermaßen gefordert. Mit dem Jahreswechsel traten nunmehr weitreichende Änderungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht in Kraft.

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Dr. Alexander Kersten
Ausweitung der Strompreiskompensation: EU-Reform weitet Entlastungen aus

Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit der Veröffentlichung der geänderten Beihilfeleitlinien zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (C/2026/196), der sogenannten Strompreiskompensation (SPK), hat die Europäische Kommission Klarheit geschaffen. Ab dem Abrechnungsjahr 2025 wird der Kreis der förderfähigen Sektoren deutlich erweitert und zugleich die maßgeblichen CO₂-Emissionsfaktoren für den Zeitraum 2026 bis 2030 angepasst – mit spürbaren Auswirkungen insbesondere für stromintensive Unternehmen in Deutschland.

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Robert Haupt
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Nach der am 25.9.2025 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 15.7.2025, IX R 25/24 ist das Interesse eines Steuerpflichtigen an der Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten anonymen Anzeige im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über einen Antrag auf Akteneinsicht gegen kollidierende Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters sowie der Finanzbehörde abzuwägen. Ferner sind Informationen einer anonymen Anzeige, soweit sie den Steuerpflichtigen persönlich betreffen, personenbezogene Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DSGVO und grundsätzlich dem Auskunftsrecht gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO unterworfen. Der Ausschluss dieses Auskunftsanspruchs nach § 32c Abs. 1 Nr. 1 AO ist nach Auffassung des BFH unionsrechtskonform. Die Finanzverwaltung muss über den Inhalt einer anonymen Anzeige keine Auskunft erteilen, wenn das Geheimhaltungsinteresse und der Schutz des Anzeigeerstatters das Informationsinteresse des Steuerpflichtigen überwiegen.

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Dr. Alexander Kersten
BK4-22-089 (AgNes): Verlängerung der individuellen Netzentgelte bis Ende 2026 – rechtliche Einordnung und strategische Konsequenzen

Individuelle Netzentgelte sind für energieintensive Unternehmen ein zentrales Instrument zur Begrenzung strukturell bedingter Stromkosten. Mit der Festlegung BK4-22-089 („AgNes“) hat die Bundesnetzagentur den bisherigen Flickenteppich vereinheitlicht. Die nun erfolgte Verlängerung bis zum 31.12.2026 ist vor diesem Hintergrund mehr als eine bloße Fristentscheidung.

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Jasper Stein
Neujahrgrüße

Zum Jahreswechsel bedanken wir uns herzlich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Das Jahr 2025 war für Unternehmen der Energiewirtschaft geprägt von tiefgreifenden regulatorischen Veränderungen, steigenden Stromkosten und neuen Anforderungen im Energie- und Steuerrecht.

Auch 2026 bringt wesentliche Neuerungen mit sich:

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Dr. Alexander Kersten
Reform der Netzentgeltsystematik: Einführung von Kapazitätspreisen geplant

Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zur grundlegenden Reform der Netzentgeltstruktur für Gewerbe- und Industriekunden eröffnet. Gegenstand der Überlegungen ist die Abschaffung des bisherigen Leistungspreises sowie die Einführung eines Kapazitätspreises, den Unternehmen künftig selbst festlegen sollen. Ziel ist eine netzdienlichere, verursachungsgerechtere und stärker an der tatsächlichen Netzbelastung orientierte Entgeltstruktur.

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Industriestrompreis ab 2026: Bundesregierung plant gezielte Entlastung für energieintensive Unternehmen

Die Bundesregierung plant die Einführung eines staatlich geförderten Industriestrompreises ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist das neue EU-Beihilferahmenwerk CISAF, das Mitgliedstaaten ermöglicht, energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten. Die Förderung soll zeitlich befristet, an Investitionspflichten gekoppelt und kombinierbar mit bestehenden Beihilfen wie der Strompreiskompensation sein. Nach heutigem Stand befinden sich die Abstimmungen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der finalen Phase.

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Neues aus dem EEG: Erleichterungen beim Netzanschluss erneuerbarer Anlagen

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde am 21.02.2025 durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse angepasst. Im Fokus stehen insbesondere die neuen Vorschriften zu Netzanschlussregelungen für EE-Anlagen – konkret in den §§ 8, 8a und 8b EEG. Ziel ist es, Hemmnisse beim Netzanschluss zu beseitigen und den Anschlussprozessen mit mehr Planungssicherheit zu begegnen.

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Pensionszusage - verdeckte Gewinnausschüttung

In dem neu anhängigen Verfahren I R 50/22 wird der I. Senat des BFH Gelegenheit haben, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers oder einer Pensionszusage unmittelbar nach Gründung der Kapitalgesellschaft entfällt, wenn eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanziert wird. 

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EEG 2023: Neue Regeln bei negativen Strompreisen, §§ 51, 51a EEG

Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbare Energieanlagen kommt es zunehmend zu Situationen, in denen die erzeugten Strommengen ein Überangebot verursachen und die Nachfrage übersteigen. Dies führt zu negativen Strompreisen an der Börse, die nicht nur ökonomisch belastend sind, sondern auch die Netzstabilität beeinträchtigen. Mit dem „Solarspitzen-Gesetz“ hat der Gesetzgeber zentrale Anpassungen in den §§ 51 und 51a EEG vorgenommen, um auf diese Situation zu reagieren und eine flexiblere Nutzung der erneuerbaren Energien herbeizuführen.

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Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

Nach der am 6.6.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 28.2.2024, I R 29/21, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält und von der Kapitalgesellschaft an die versorgungsbegünstigten Gesellschafter Zahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden.

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Novelle des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuerverordnung – Anlagenzusammenfassung

Mit dem Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes vom 23. Juli 2025 werden zahlreiche Anpassungen im Stromsteuerrecht vorgeschlagen, die eine Reaktion auf das Auslaufen des Strompreispaketes zum Januar 2026 sowie auf die aktuellen Entwicklungen im Energierecht – insbesondere im europäischen Recht - darstellen.

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Abwärmevermeidung und -nutzung nach dem EnEfG – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Jahr 2023 wurden neue Pflichten zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme eingeführt. Insbesondere Unternehmen, die industrielle Anlagen betreiben, müssen sich mit den Vorgaben des § 16 EnEfG auseinandersetzen. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob die Regelung überhaupt anwendbar ist – insbesondere im Zusammenspiel mit den bestehenden Vorschriften des Immissionsschutzrechts.

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Verdeckte Gewinnausschüttung - Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Nach der am 11.4.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 22.11.2023, I R 9/20, ist für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist. 

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Neue Netzentgeltsystematik ab 2029 – Bundesnetzagentur startet Diskussionsprozess um „AgNes“

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Diskussionspapier „AgNes“ (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) ein zentrales Reformvorhaben für das deutsche Stromnetzregime angestoßen. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft tritt, durch ein zukunftsfähiges, anreizkompatibles und verursachungsgerechtes System abzulösen.

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Kündigungsregelungen in Grundstücksnutzungsverträgen für Erneuerbare-Energien-Projekte

Grundstücksnutzungsverträge stellen die rechtliche Grundlage für die Flächensicherung bei der Errichtung von Windkraft-, Photovoltaik- oder sonstigen Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien dar. Sie regeln die langfristige Inanspruchnahme privater oder öffentlicher Flächen durch Projektentwickler. Eine rechtssichere und praxistaugliche Gestaltung der Kündigungs- und Rücktrittsregelungen ist entscheidend – sowohl zur Wahrung der Projektstabilität als auch zum Schutz der Interessen der Grundstückseigentümer. Der BGH schafft in seinem Urteil vom 12.03.2025 (Az. XII ZR 76/24) dahingehend nun Rechtssicherheit.

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Quo vadis Kundenanlage – BGH bestätigt EuGH-Auslegung mit weitreichenden Folgen für die energiewirtschaftliche Praxis

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 (C-293/23), hat der Bundesgerichtshof nun sein zuvor ausgesetztes Rechtsbeschwerdeverfahren abgeschlossen. Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 (EnVR 83/20) stellt der BGH klar: Nur eine Energieanlage, die kein Verteilernetz im Sinne der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie ((EU) 2019/944) darstellt, kann als Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG (mit den entsprechenden regulatorischen Erleichterungen) qualifiziert werden.

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